Ihr Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität
In vielen Staaten Europas gilt der Personalausweis als Reisedokument für den Grenzübertritt (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt der Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis. Sie können den Personalausweis beispielsweise verwenden
als Ausweis gegenüber der Exekutive oder einer Behörde,
für den Abschluss eines Kaufvertrags,
für die Abholung eines persönlichen Schriftstückes
Erforderliche Unterlagen
wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden ist:
amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. Identitätszeugin
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien nicht älter als 6 Monate
eventuell Heiratsurkunde
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B. Ingenieur bzw. Ingenieurin)
Erforderliche Unterlagen
wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist:
Reisepass
Geburtsurkunde
ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passkriterien
Kosten für die Neustellung
Bis zum 16. Lebensjahr: € 26,30
Ab dem 16. Lebensjahr: € 61,50 (10 Jahre gültig)
Weitere Informationen und Links:
Alles über den Personalausweis (help.gv.at)