Die Gewährung von Baukostenzuschüssen ist in der Gemeinde St. Georgen ob Judenburg wie folgt geregelt:
Für den Wohnhausneubau: € 1.500,-
Für den Zubau bzw. Ausbau einer abgeschlossenen Wohnung: € 750,-
Für den erstmaligen Kauf einer Eigentumswohnung bei Neubau eines Mehrfamilienhauses: € 750,-
Für die erstmalige Anschaffung einer Mietkaufwohnung bei Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses: € 750,-
Zulage pro Kind, für das die Familienbeihilfe des Bundes gewährt wird: € 220,-
Auszahlungsmodalitäten:
Bei Neubau eines Wohnhauses und bei Zu- bzw. Ausbau einer abgeschlossenen Wohnung: 50 % bei Rohbaufertigstellung und 50 % bei Erteilung der Benützungsbewilligung.
Bei Kauf einer Eigentumswohnung: 100 % bei Bezug der Wohnung
Bei Anschaffung einer Mietkaufwohnung: 50 % bei Bezug und 50 % bei Kauf der Wohnung
Gemeinsame Bestimmungen:
Der Baukostenzuschuss wird nur jenen Förderungswerbern gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Georgen ob Judenburg haben.
Bei einem vorzeitigen Nutzungsverzicht oder Verkauf bzw. bei einem Wegzug innerhalb von 5 Jahren nach Erhalt des Zuschusses ist dieser anteilsmäßig an die Gemeinde zurückzuzahlen. Daher haben die Förderungswerber im Ansuchen um die Gewährung eines Baukostenzuschusses eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben.
Sollte ein Förderungswerber von der Gemeinde bereits einen Baukostenzuschuss bzw. Kinderzulage erhalten haben, so ist diese Förderung in Abzug zu bringen und nur noch eine etwaige Differenz auszuzahlen.