Der neue Reisepass:
Seit dem 16. Juni 2006 gibt es nur noch die neuen Sicherheits-Reisepässe mit einem Chip und einem gedruckten Foto. Eine Verlängerung des bisherigen Reisepasses ist nicht mehr möglich.
Reisepässe die vor dem 16. Juni 2006 ausgestellt wurden, sind jedoch weiterhin gültig.
Gültigkeitsdauer der Reisepässe:
- für Kinder ab Geburt bis 2 Jahren: ……..2 Jahre
- für Kinder von 2 bis 12 Jahren: ……… 5 Jahre
- für Reisepässe ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr braucht ein Kind für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass.
Antragstellung:
Es wird empfohlen, den Reisepass direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Judenburg zu beantragen.
Es muß hiefür kein eigenes Antragsformular mehr ausgefüllt werden, sondern man muß nur noch persönlich beim Bürgerbüro, das unmittelbar nach dem Eingang im Erdgeschoß ist, erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:
· alten roten Reisepass oder
· alten grünen Reisepass und Geburtsurkunde
· bei Namensänderung: Heiratsurkunde etc.
· bei Neuausstellung: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
· 1 Passfoto in Farbe. Dieses muss nach Vorgaben der EU relativ strengen Kriterien entsprechen. Einige davon sind: Es muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein, der Kopf soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein, Haare dürfen nicht aus dem Bild ragen, der Hintergrund muß einfärbig hell sein, usw . Außerdem darf das Passfoto nicht älter als 6 Monate sein.
Wir empfehlen daher, bei der Anfertigung eines Passfotos bei einem Fotografen darauf hinzuweisen, dass dieses Foto für den neuen Sicherheitsreisepass benötigt wird. Nicht den Kriterien entsprechende Passfotos werden nicht angenommen und ein Reisepass kann in diesen Fällen auch nicht ausgestellt werden! !
- Parteienverkehrszeiten des Bürgerbüros bei der Bezirkshauptmannschaft Judenburg:
Montag – Donnerstag von 08.00 – 15.00 Uhr, Freitag von 08.00 – 13.00 Uhr.
- Ein Kinderpass kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat. Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
- Die Zustellung des Reisepasses erfolgt nachweislich (RSb) an eine Wunschadresse des Passwerbers innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Antragstellung. Eine Abholung des Reisepasses ist nicht mehr erforderlich und der Passwerber muss daher nur ein einziges Mal bei der Passbehörde erscheinen.
In Ausnahmefällen kann die Beantragung des Reisepasses wie bisher auch beim Gemeindeamt St. Georgen ob Judenburg erfolgen, wo auch die oben angeführten Unterlagen mitzubringen sind.
Kosten für den Reisepass:
Gewöhnlicher Reisepass:………… € 69.- (wie bisher) Reisepass für Kinder bis 12 Jahre: € 26,- (statt bisher € 69.-) Notpass: …………………………….. € 69.- (nur 1 Jahr gültig!)
Nachträgliche Miteintragung von Kinder: € 26,--
Für weitere Informationen zum neuen Reisepass steht das Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft Judenburg Telefon-Nr. 03572/83201-265 sowie das Gemeindeamt St. Georgen ob Judenburg gerne zur Verfügung.
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