Die Gemeinde St. Georgen ob Judenburg fördert derartige Projekte zusätzlich zur Förderung des Landes Steiermark. Scheiterholzgebläse-kessel mit Puffer-speicher und Pellets- Kaminöfen als Gesamtheizsystem | € 22,- je kW ge-mäß Heizlastbe-rechnung für das zu beheizende Ge-bäude, maximal: EUR 582,- | Zentralheizungsanlage mit Hackschnitzel oder Pellets | € 30,- je kW ge-mäß Heizlastbe-rechnung für das zu beheizende Ge-bäude, maximal: EUR 727,- |
Förderungsvoraussetzungen Eine Förderung kann gewährt werden, wenn eine Umstellung der bisherigen Raumheizung oder Heizung für betriebliche Zwecke inkl. Warmwasserbereitung und der Prozessenergiebereitstellung auf moderne Formen von typengeprüften Bioenergieanlagen (Hackschnitzelfeuerungen, Pelletsfeuerungen, Scheiterholzgebläsekessel mit Pufferspeicher, Kachelöfen mit Brennereinsätzen als Gesamtheizsystem, Pellets-Einzelhöfen oder Pellets-Zentralheizungsöfen als Gesamtheizsystem) erfolgt oder im Zuge von Bautätigkeiten solche Heizanlagen neu installiert werden.
Förderbare Kosten Bemessungsgrundlage für die Förderung sind die nachgewiesenen Kosten für Kessel (oder Ofen) inkl. Brennstoffzubringung, Behälter und Montage. Bauliche Maßnahmen, Pufferspeicher oder Raumaustragungen alleine und die Wärmeverteilung sind nicht förderungsfähig. Gefördert werden Vorhaben, die nach dem 1. April 1998 nachweislich errichtet worden sind.
Dem Antrag sind Originalrechnungen und Zahlungsbelege über die förderbaren Anlagenteile beizulegen. Eine Bestätigung durch die ausführende Firma über die fristgerechte und ordnungsgemäße Ausführung der Anlage ist beizuschließen. Weiters ist die Genehmigung der Förderungsmittel seitens des Energieagentur bzw. der Landwirtschaftskammer (bei Landwirten) einzuholen.
Die Antragsformulare mit den detaillierten Förderungsrichtlinien liegen im Gemeindeamt auf!
Formular zum Herunterladen:
Antrag auf Bewilligung einer Direktförderung von BIOMASSE KLEINFEUERUNGSANLAGEN
| |